Die Stadt Burghausen liegt im südöstlichsten Teil Deutschlands, direkt an der Grenze zu Österreich und nur 50 Kilometer von Salzburg entfernt. Eingebettet in die sanfte Hügellandschaft des Alpenvorlandes, beeindruckt Burghausen nicht nur durch seine Lage, sondern vor allem durch sein historisches Erbe.
Besonders markant ist die imposante Burg, die majestätisch über der Stadt thront. Mit ihrer Länge von über einem Kilometer gilt sie als die längste Burg der Welt und ist das Wahrzeichen Burghausens. Die malerische Altstadt, die sich zu Füßen der Burg entlang der Salzach erstreckt, zieht jährlich zahlreiche Besucher an, die sich von der gut erhaltenen mittelalterlichen Bausubstanz und dem besonderen Flair verzaubern lassen.
Dieses beeindruckende Ensemble aus Burg und Altstadt steht selbstverständlich unter besonderem Denkmalschutz, um seine historische Authentizität zu bewahren. Um sicherzustellen, dass der einzigartige Charakter dieser Altstadt nicht durch unkontrollierte Bauvorhaben beeinträchtigt wird, hat die Stadt bereits in den 1970er Jahren eine Gestaltungssatzung erlassen. Diese Satzung legt fest, wie Sanierungsmaßnahmen, Umbauten und Umgestaltungen denkmalgeschützter Gebäude durchzuführen sind, um das Stadtbild zu schützen.
Dabei geht es nicht nur um die Erhaltung der äußeren Struktur, sondern auch um die Einbindung moderner Anforderungen in die historische Bausubstanz. Die letzte Überarbeitung der Satzung erfolgte im Jahr 1998, und seitdem haben sich sowohl bauliche als auch rechtliche Anforderungen weiterentwickelt.
Nun, mehr als 25 Jahre später, ist es an der Zeit, diese Regelungen an die heutigen Bedürfnisse und Herausforderungen der Stadtplanung anzupassen, um auch zukünftig eine harmonische Verbindung zwischen Altstadtflair und zeitgemäßer Nutzung sicherzustellen.
Neue Gestaltungssatzung zum Schutz der Altstadt
Das Ziel der neuen Satzung besteht darin, die bestehenden Vorgaben für den Umgang mit den denkmalgeschützten Gebäuden in der Altstadt klarer und verständlicher zu gestalten. In der Vergangenheit waren viele Regelungen oft zu vage oder schwer nachvollziehbar, was sowohl bei Eigentümern als auch bei Planern Unsicherheit über die zulässigen Maßnahmen hervorrief. Um dies zu ändern, setzt die überarbeitete Satzung auf eine detaillierte Bebilderung sowie auf präzise, praxisnahe Formulierungen.
Durch die visuelle Unterstützung in Form von Beispielen können Eigentümer und Architekten nun auf einen Blick erkennen, welche Arten von Umbauten, Sanierungen oder Modernisierungen im Einklang mit den strengen Vorgaben des Denkmalschutzes stehen und welche nicht. Das sorgt für mehr Transparenz und Planbarkeit. So entsteht ein flexibles Regelwerk, das den Denkmalschutz respektiert, aber dennoch Innovation und Modernisierung ermöglicht, wo es sinnvoll und notwendig ist.
Moderne Technik unterstützt die Neugestaltung
Ein wesentlicher Teil der neuen Satzung betrifft die Gestaltung der Dächer – ein Aspekt, der für das Stadtbild von zentraler Bedeutung ist. Um eine fundierte Grundlage für die Entscheidungen zu schaffen, wurde die svGeosolutions GmbH mit der umfassenden Analyse der Einsehbarkeit der Dachflächen in der Altstadt beauftragt. Hierfür kam eine Drohne zum Einsatz, die zunächst das Befliegungsgebiet von etwa 62 Hektar in 3D erfasste.
Im Rahmen der Analyse wurde die Einsehbarkeit der Dachflächen vom öffentlichen Straßen- und Platzraum aus untersucht. Dies bietet der Stadtverwaltung wertvolle Informationen darüber, welche Dachflächen besonders sichtbar sind und daher bei Sanierungsmaßnahmen besonders behutsam behandelt werden müssen.
Neben einem hochaufgelösten und aktuellen Orthophoto erhielt die Stadtverwaltung einen quantifizierbaren Datensatz zur Einsehbarkeit der Dachflächen. Dabei wurde unterschieden, welche Dachflächen vom öffentlichen Straßenraum und welche von markanten Aussichtspunkten auf der Burg und den umliegenden Hügeln aus einsehbar sind. Zudem wurde für jeden Dachteil berechnet, von wievielen Punkten in der Stadt er jeweils einsehbar ist. Die Daten wurden im Anschluss zu einfachen Karten aufbereitet, die sowohl für den Gemeinderat als auch für die Öffentlichkeit leicht zu interpretieren sind.